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   BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73   

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https://dejure.org/1973,4217
BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73 (https://dejure.org/1973,4217)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1973 - 1 StR 237/73 (https://dejure.org/1973,4217)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73 (https://dejure.org/1973,4217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Gerichtliche Prognose künftiger Gefährlichkeit - Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Anordnung einer Unterbringung trotz negativer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Strafhöhe durch die insoweit angestellten Erwägungen in rechtsirriger Weise beeinflußt worden wäre (vgl. BGHSt 24, 132), beschränkt sich die Aufhebung des Urteils auf diesen Punkt.
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Das angefochtene Urteil läßt nicht eindeutig erkennen, ob das Landgericht für die Prognose der künftigen Gefährlichkeit auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung oder des voraussichtlichen Endes der Strafverbüßung abstellt; der Senat hat bereits entschieden, daß für diese Beurteilung grundsätzlich der Erlaß des Urteils maßgebend ist (BGHSt 25, 59).
  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Andere mögliche Sicherungsmaßnahmen schließen eine Unterbringung nur dann aus, wenn sie eine wirkliche Gewähr für eine ausreichende künftige Verhinderung der früheren Vorkommnisse bieten (BGH NJW 1951, 340; BGH, Urteil vom 13. November 1953 - 2 StR 456/53; RGSt 69, 13); ist diese Gewähr an sich schon bei freiwilligen Maßnahmen zweifelhaft, so ist sie jedenfalls nicht gegeben, wenn sich der Täter gegen eine solche Maßnahme sträubt.
  • BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Denn ein Beschuldigter kann auch dann untergebracht werden, wenn die besonders starke Empfindlichkeit gegenüber dem Alkohol ihre Grundlage in einer geistigen Erkrankung hat, mag diese auch an und für sich die Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigen (RG HRR 1940, 571; vgl. auch BGHSt 10, 57 = JZ 1957, 632 m. Anm. Bruns) So liegt es aber beim Angeklagten, dessen geistige Störung jeweils durch den Hinzutritt geringer Alkoholmengen zur Gefährlichkeit aktiviert wird.
  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Dem Zusammenhang ist aber zu entnehmen, daß die Strafkammer selbst davon ausgeht, es bestehe in dieser Richtung die vom Gesetz erforderte bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten (BGH NJW 1951, 450; 1952, 836; RGSt 73, 303, 304); denn andernfalls wären ihre weiteren rechtlichen Überlegungen überflüssig gewesen.
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 517/60

    Anordnung auf Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Es wird ferner beachten müssen, wie sich die Verhältnisse des Angeklagten in der Zwischenzeit entwickelt haben (BGHSt 15, 279, 285).
  • BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Dem Zusammenhang ist aber zu entnehmen, daß die Strafkammer selbst davon ausgeht, es bestehe in dieser Richtung die vom Gesetz erforderte bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten (BGH NJW 1951, 450; 1952, 836; RGSt 73, 303, 304); denn andernfalls wären ihre weiteren rechtlichen Überlegungen überflüssig gewesen.
  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Dem Zusammenhang ist aber zu entnehmen, daß die Strafkammer selbst davon ausgeht, es bestehe in dieser Richtung die vom Gesetz erforderte bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten (BGH NJW 1951, 450; 1952, 836; RGSt 73, 303, 304); denn andernfalls wären ihre weiteren rechtlichen Überlegungen überflüssig gewesen.
  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 497/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Denn die Unterbringung zurechnungsunfähiger oder vermindert zurechnungsfähiger Straffälliger in einer Heil- oder Pflegeanstalt dient nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor weiter zu erwartenden Rechtsverletzungen, nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden, so sehr diese als Nebenzweck erwünscht sein mag (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57 - und vom 6. März 1956 - 1 StR 30/56; vgl. auch BGH LM StGB § 42 b Nr. 4; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 42 b Rdn. 16; LK 9. Aufl. § 42 b Rdn. 6; Jescheck, Lehrbuch 2. Aufl. § 75 II 1).
  • BGH, 06.03.1956 - 1 StR 30/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
    Denn die Unterbringung zurechnungsunfähiger oder vermindert zurechnungsfähiger Straffälliger in einer Heil- oder Pflegeanstalt dient nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor weiter zu erwartenden Rechtsverletzungen, nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden, so sehr diese als Nebenzweck erwünscht sein mag (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57 - und vom 6. März 1956 - 1 StR 30/56; vgl. auch BGH LM StGB § 42 b Nr. 4; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 42 b Rdn. 16; LK 9. Aufl. § 42 b Rdn. 6; Jescheck, Lehrbuch 2. Aufl. § 75 II 1).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Die Behandlungsfähigkeit ist zwar nicht Voraussetzung der Unterbringungsanordnung (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57, vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73 - undvom 4. Oktober 1977 - 1 StR 444/77).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 444/77

    Anforderungen an die Darlegung erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Die Unterbringung vermindert schuldfähiger Straffälliger in einem psychiatrischen Krankenhaus dient, wenn die Voraussetzungen des § 63 StGB erfüllt sind, in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor weiter zu erwartenden Rechtsgutverletzungen, nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden, so sehr diese als Nebenzweck auch erwünscht sein mag (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57; vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73).
  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 493/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer

    Die Aufhebung der Feststellungen erstreckt sich auf den ganzen Bereich der tatsächlichen Feststellungen des § 42 b StGB mit Ausnahme der zum Schuldspruch festgestellten Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen

    Die Aufhebung erstreckt sich auf den gesamten Bereich der tatsächlichen Feststellungen zu § 63 StGB (BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 517/74

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Aufhebung einer Anordnung der

    Die Aufhebung der Feststellungen erstreckt sich auf den ganzen Bereich der tatsächlichen Feststellungen des § 42b StGB (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73).
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